Bestellung und Erstattung für Influenza-Vakzine sind in der Praxis sehr unübersichtlich geregelt, so dass für den Arzt kontraproduktive Hürden im Weg zur Impfung stehen.
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Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein renommiertes wissenschaftliches Gremium. Nicht ohne Grund genießt die STIKO eine hohes Ansehen in der Bevölkerung und in der Ärzteschaft – und dies auch in anderen Ländern: Sie hat mit ihrer sehr strukturierten und transparenten Arbeitsweise nach ihrer definierten „Standardvorgehensweise“ (SOP, „Standard Operating Procedure“) eine Beispielfunktion. Das wiederum ist Grundlage für die hohe Akzeptanz seitens des G-BA für die Erstattungs-Entscheidung.
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An öffentlichen Aufrufen und Informationen zur Grippeschutzimpfung mangelt es nicht. Aber die Empfehlungen von BZgA, KVen, Krankenkassen verpuffen weitgehend.
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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung als Indikationsimpfung für alle Schwangeren, chronisch Kranke, Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, Personen mit erhöhtem Übertragungsrisiko (insbes. medizinisches Personal) und Personen, die Haushaltsmitglieder oder durch sie betreute Risikopersonen gefährden könnten, sowie als Standardimpfung für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren.
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Die Höhe der Zugangsschwellen zur Grippeschutzimpfung ist entscheidend für die Teilnahmezahlen. Die vorhandenen Strukturen des Gesundheitswesens sollten systematisch in die Impfversorgung einbezogen werden – entsprechend ihrer Rolle und dem vorhandenen Ausbildungsstatus.
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Einkaufs- und Erstattungsmodelle der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigen zuerst die preisliche Komponente von Grippeimpfstoffen – nicht aber die unterschiedliche Wirksamkeit. Ein und derselbe Impfstoff kann je nach Risikogruppe unterschiedlich gute Schutzwirkungen erzielen. Zudem sind Impfstoffe nicht identisch. Verschiedene Impfstoffe gegen denselben Erreger können auch in der gleichen Patientengruppe unterschiedlich wirksam sein.
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Grundlegende Voraussetzung eines effektiven Impfverfahrens ist die ärztliche Expertise. Hierzu bestehen in Deutschland fundamentale Defizite.
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In stationären Pflegeeinrichtungen kommen zwei Gefährdungsursachen zusammen: Über 60-jährige Menschen tragen das höchste gesundheitliche Risiko bei einer Grippe; von Gemeinschaftseinrichtungen geht die höchste Ansteckungsgefahr aus. Der einzelnen Pflegeeinrichtung gelingt es vielfach nicht, eine geregelte Grippeschutz-Impfung zusammen mit den zahlreichen verschiedenen Hausärzten zu organisieren. Bisher steht es den Pflegeeinrichtungen und den Aufsichtsbehörden weitgehend frei, die Impfprävention im Pflegekonzept zu berücksichtigen.
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